Handelskammer-Innovationsberater Jörg Hilmer: Erfinder der Patentrezepte

Innovationsberater Jörg Hilmer: Erfinder der Patentrezepte

Nicht nur Menschen benötigen Schutz, sondern auch Erfindungen und Ideen von Unternehmen. Und deren „Robin Hood“ ist Jörg Hilmer, Innovationsberater der Handelskammer. Mit seinen Kollegen vom Innovations- und Patent-Centrum (IPC) berät der Ingenieur in allen Fragen des gewerblichen Schutzrechtes.

Jörg Hilmer kennt sich aus mit Patenten, Marken und Geschmacksmustern. Seinen Rat suchen sollte man frühzeitig, denn: „Wer sein Recht zuerst anmeldet, der genießt den Schutz – nicht der, der erfindet“, warnt Jörg Hilmer.

Zwei Hauptaufgaben hat der Experte im IPC: die Beratung aller Kunden sowie Recherchen in deren Auftrag. Rundum ein durchaus kniffliges Thema – das gewerbliche Schutzrecht. Dabei kommen nicht nur pfiffige Erfinder zu ihm, sondern zum Beispiel auch Existenzgründer, die ihren Namen schützen lassen möchten.

Großer Erklärungsbedarf und viel Unterstützung

In jedem Fall gibt es meist viel zu erklären, ist doch Jörg Hilmers Fachgebiet für Laien oft ziemlich „unübersichtlich“. Nicht selten gibt es auch Enttäuschungen, denn nicht alles, was dem Betroffenen schützenswert erscheint, ist es auch.

Vermeintlich große Würfe bekommen mitunter kein Patent, weil sie nicht neu und erfinderisch sind. Dafür kann eine Kleinigkeit durchaus ein Schutzrecht erhalten. Jörg Hilmer lächelt und sagt: „Erfindungen müssen keine Revolution sein, die richtige Evolution tut es auch.“

Stets beschränkt sich Jörg Hilmers absolut vertrauliche Arbeit auf sachliche Hilfe, zum Beispiel bei der Recherche in speziellen Datenbanken. Eine Bewertung, ob die Erfindung wirklich der erhoffte große Wurf ist, gibt es dagegen nicht.

Hilfe ja, Rechtsberatung nein

Ebenso wenig bekommt der Kunde eine Einschätzung über die Schutzfähigkeit des Schutzrechtes. „Das“, erklärt Jörg Hilmer, „wäre eine Rechtsberatung, und die dürfen wir nicht geben, dafür gibt es Patentanwälte und letztlich das Patentamt.“

Und die „kleinen“ Sorgen, etwa ein origineller Schriftzug auf einem T-Shirt? „Auch der ist schützbar, sofern er Unterscheidungskraft aufweist und nicht allgemeine Freihaltungsbedürfnisse dagegen sprechen“, sagt Jörg Hilmer.

Was damit gemeint ist, erklärt Jörg Hilmer an einem essbaren Beispiel. Wer sich den Begriff „Semmel“ für eine Backware schützen lassen möchte, habe wohl kaum Chancen. Wer sich hingegen für „Hanseatenknust“ entscheidet, vielleicht schon – zumindest dann, wenn nicht ein anderer „Brötchengeber“ schneller war.

Die Tücken liegen im Detail

Falls sich jemand fragt, warum es trotz aller Schutzrechte den „Focus“ als Magazin, aber auch als Auto gibt, dann liegt das an der Waren­ und Dienstleistungseinteilung, der sogenannten Nizza-Klassifikation.

Der gleiche Wortlaut kann von mehreren Anmeldern geschützt werden, sofern sie in unterschiedlichen Klassen agieren. Oder aber auch nicht, sofern die Marke so bekannt ist, dass daraus eine besondere Schutzfunktion erwächst. Coca-Cola zum Beispiel ist derart geläufig, dass niemand seine neuen Schuheinlagen genauso nennen darf.

Wem das jetzt zu kompliziert geworden ist, der sollte nicht verzweifeln. Lieber Jörg Hilmer per Mail kontaktieren und den Innovationsberater entstandene Frage- in Ausrufezeichen verwandeln lassen.

Auch wer das ersehnte Patent schon erhalten hat, kann mitunter Jörg Hilmers Rat gut gebrauchen. Zum Beispiel dann, wenn es darum geht, die Patentpublikationen der Konkurrenz zu überwachen.

Kontakt:
Jörg Hilmer
Telefon: 040-361 38-495
joerg.hilmer@hk24.de

 

Bildbeschreibung Titelfoto: Handelskammer-Innovationsberater Jörg Hilmer – Erfinder der Patentrezepte
Autor: Handelskammer Hamburg

12. Juni 2015 von Redaktion

Kategorien: Hamburg berät, Unternehmenslust

Schlagworte: , , ,

Bisher kein Kommentar.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Log in with your credentials

Forgot your details?